Waldbrandverordung wurde aufgehoben
- On 29. September 2019
Information des Magistrat St. Pöltens:
Aufgrund der nunmehrigen klimatischen VerhaÃàltnisse ist die akute Waldbrandgefahr in den WaÃàldern nicht mehr gegeben. Die Verordnung des Magistrates der Stadt St. PoÃàlten vom 02.07.2019 wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Information des Magistrat St. Pöltens:
Aufgrund der nunmehrigen klimatischen VerhaÃàltnisse ist die akute Waldbrandgefahr in den WaÃàldern nicht mehr gegeben. Die Verordnung des Magistrates der Stadt St. PoÃàlten vom 02.07.2019 wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.